Berufsdermatologie
Bei Verdacht auf eine Berufserkrankung erstellen wir einen entsprechenden Hautarztbericht.
Bei Verdacht auf eine Berufserkrankung erstellen wir einen entsprechenden Bericht für ihre Berufsgenossenschaft. Ziel ist es, mittels einer ausführlichen allergologischen Diagnostik die Ursachen der Erkrankung herauszufinden. Nur so ist es möglich, schnell und effektiv Maßnahmen zu ergreifen, die es ermöglichen, ihre berufliche Tätigkeit fortzusetzen.
Dazu erarbeiten wir individuelle Therapie Vorschläge, die unter anderem Hautschutzseminare, Lichttherapie und Empfehlungen zur konsequenten Hautpflege beinhalten. Die Kosten für notwendige Medikamente und Pflegeprodukte werden nach Erstellung eines Hautarztberichtes zuzahlungsfrei von den Berufsgenossenschaften übernommen. Auch heller Hautkrebs kann nach jahrelanger beruflicher Lichtexposition bei verschiedenen Berufsgruppen wie zum Beispiel Dachdeckern oder Bauarbeitern als Berufserkrankung anerkannt werden. Neben möglichen Rentenansprüchen würde die Berufsgenossenschaft in diesem Fall auch die Kosten für notwendige Therapien in unserer Praxis übernehmen.